Unsere Assistenz unterstützt Sie darin so zu leben, wie sie es sich vorstellen.
Sören last
stellv. Leiter Regionalbüro Rheingau-Taunus-Kreis
Flexible Gestaltung des Alltags
Unsere Assistentinnen und Assistenten unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung bei den vielfältigen Aufgaben, die jeder Tag mit sich bringt: Von kleinen Botengängen, die Begleitung zur Schule und im Beruf bis hin zur Begleitung in der Freizeit.
Sie entscheiden selbst, wann, wo und von wem Sie Unterstützung bekommen möchten.
Selbstbestimmtes Leben bedeutet auch, dass Sie wesentliche Kompetenzen bei der Gestaltung ihrer Hilfe übernehmen:
Aktivitäten so gestalten, wie Sie es möchten
Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch die Freizeitgestaltung nach eigenen Wünschen. Was aber, wenn die Beeinträchtigung die Freizeitgestaltung einschränkt - wenn zwar Ideen, aber keine Möglichkeiten vorhanden sind, erfüllte Freizeit zu erleben?
Mit uns erhalten Sie individuelle Hilfe bei ihren Hobbys, werden zu Veranstaltungen und Kulturangeboten begleitet und bei weiteren freizeitlichen Aktivitäten unterstützt.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ideen für die Freizeit in die Tat umzusetzen!
Darüber hinaus bieten wir mit unseren Reiseangeboten ein vielfältiges Urlaubs- und Erlebnisprogramm an.
Mehr Information dazu erhalten Sie HIER.
Unsere Assistenz unterstützt Sie darin so zu leben, wie sie es sich vorstellen.
Sören last
stellv. Leiter Regionalbüro Rheingau-Taunus-Kreis
Persönliche und umfassende Versorgung
Unsere PflegeassistentInnen übernehmen grundpflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die soziale Betreuung von Menschen.
Alles, was Sie selbst tun würden, wenn Sie nicht eingeschränkt wären, kann eine AssistentIn für Sie übernehmen bzw. mit Ihnen gemeinsam ausüben – und zwar so lange diese Dinge eben dauern. Da die Abrechnung dieser Leistungen mit den Trägern nicht ganz so einfach ist wie bei anderen Assistenzmodellen, ist es am besten, die Möglichkeiten anhand der individuellen Bedürfnisse zu besprechen.
Eine Verhinderungspflege kann z. B. abgerufen werden, wenn die eigentliche Assistenzkraft im Urlaub oder krank ist.
Unsere Leistungen zur Eingliederungshilfe
SGB IX § 112 regelt das Recht auf Teilhabe an Bildung und § 113 die Soziale Teilhabe. Demnach haben alle Personen, die durch eine Beeinträchtigung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Beeinträchtigung bedroht sind, Anspruch auf Leistungen der Sozialen Teilhabe.
Im Rahmen dessen leisten wir betreuende, pflegende und allgemeinpädagogische Hilfen, die nicht in die pädagogische Kernkompetenz eines Lehrers fallen:
An alles wichtige denken
Für die Finanzierung der persönlichen Assistenz gibt es in Deutschland unterschiedliche Kostenträger, also Geldgeber. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der Ursache der Beeinträchtigung und von der Art der benötigten Hilfe ab.
Folgende Kostenträger können zuständig sein:
Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!
Gemeinnützige Zuhause Mobil GmbH
Storchenallee 2 • 65201 Wiesbaden
Unsere Regionalleitungen stehen gerne zu Ihrer Verfügung.