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Häufige Fragen

Und deren Antworten

Bei der Erstellung der "Häufigen Fragen" oder auch FAQ haben wir uns bewusst für eine Umsetzung in einfacher Sprache entschieden.

Das bedeutet, dass Antworten hier in gewisser Kürze erfolgen. Wir stehen Ihnen für weitere Fragen natürlich gerne per Mail, Telefon oder Video-Chat zur Seite. 

Wir hoffen, damit allen gerecht zu werden.

Muss ich diese Angebote privat bezahlen?

In den allermeisten Fällen werden die Kosten vom Sozialhilfeträger übernommen, denn als Mensch mit einer dauerhaften Beeinträchtigung haben Sie ein Recht auf Teilhabe und Eingliederungshilfe. Das findet der LWV mit Ihnen zusammen in einem Gespräch heraus. Wir begleiten Sie dabei gerne als Vertrauensperson.

Kann ich selbst entscheiden, wie oft und wann meine Assistentinnen und Assistenten kommen?

Aber gerne! Mit dem Kostenträger zusammen legen Sie schlussendlich fest, wie oft die Assistentinnen und Assistenten Sie besuchen sollen. Das kann einmal pro Tag oder mehrmals die Woche sein, da gibt es ganz viele Möglichkeiten. Wenn der Bedarf feststeht, können sie die passenden Tage und Uhrzeiten auswählen.

Wer ist der LWV?

Der Landeswohlfahrtsverband übernimmt in Hessen für die meisten Menschen mit einer wesentlichen Beeinträchtigung nach Erreichen des Erwachsenenalters bis zum Rentenalter die Kosten der Eingliederungshilfe. Er ist also der Kostenträger. Es gibt ihn schon seit fast 60 Jahren. Wenn Sie Ihr Recht auf Teilhabe wahrnehmen möchten, dann ist es gut, mit dem LWV zu sprechen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Landeswohlfahrtsverband

Wen kann ich als Person meines Vertrauens mitnehmen zu einer Begutachtung oder Konferenz?

Sie können, wenn Sie von uns betreut werden möchten, sehr gerne uns als Vertrauensperson mitnehmen. Unsere Betreuungspersonen begleiten Sie beim Gesprächstermin, damit Sie sich auf Ihre Themen konzentrieren können und sich wohlfühlen. Sie können auch jemanden aus der Familie oder eine Freundin oder Freund mitnehmen, wenn derjenige sie schon gut unterstützt.

Wie bekomme ich ein persönliches Budget?

Sie können sich dazu an unsere neue Servicestelle wenden und sich beraten lassen. Sie könne sich auch direkt an den LWV wenden und dort einen Antrag für das Budget stellen. Wir können Ihnen auch beim Ausfüllen helfen.  Das persönliche Budget ist eine Geld-Leistung. Sie können das persönliche Budget erhalten, wenn Sie Anspruch auf Teilhabe-Leistungen haben.

Ich gehe Arbeiten, kann mein Assistent auch nach 17 Uhr oder am Wochenende zu mir kommen?

Ja. Die Assistentin oder der Assistent kann auch nach Feierabend oder teilweise auch am Wochenende zu Ihnen kommen. Sie überlegen sich die Einsatzzeiten, zu welchen Sie die Assistenz brauchen und teilen uns das einfach mit.

Welche niedrigschwelligen Leistungen werden von der Zuhause Mobil angeboten?

Wir bieten sowohl Gruppen- als auch individuelle Angebote an. Vielleicht brauchen Sie Hilfe im Haushalt oder beim Aufräumen der Wohnung. Oder Sie möchten zum Einkaufen begleitet werden. Oder wir kümmern uns mit Ihnen um Ihre Balkonpflanzen oder Ihren Garten. Vielleicht möchten Sie auch renovieren, auch dabei können wir Sie unterstützen.

Im Freizeitbereich bieten wir verschiedene Möglichkeiten. Ob das ein monatlich stattfindender Freizeittreff oder der gemeinsame Gang über einen Adventsmarkt ist, können Sie gerne mit uns besprechen.  Auch ein Ausflug in einen Zoo oder Freizeitpark wird nach Corona wieder dazu gehören. Fragen Sie gerne Ihre betreuende Person, diese kennt die Angebote in Ihrer Wohngegend.

Wo kann ich einen unverbindlichen Beratungstermin bekommen?

Sie können die EUTB anrufen oder eine E-Mail schreiben. Sie können auch unsere Regionalbüros, je nachdem wo Sie wohnen anrufen, und sagen, dass Sie einen Termin haben möchten. Dann können Sie uns erzählen, bei welchen Dingen Sie sich Unterstützung wünschen.

Kann ich meinen aktuellen Pflegedienst behalten, wenn ich ergänzende Leistungen der Teilhabe in Anspruch nehmen möchte, wie z. B. Betreutes Wohnen?

Natürlich. Wir arbeiten mit vielen anderen Anbieterinnen und Anbietern, z. B. Pflegediensten oder ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammen.

Was bedeutet Case Management?

Ihre pädagogische Betreuerin oder Ihr pädagogischer Betreuer ist Ihr Case Manager. Sie oder er kann mit Ihnen Ihren Alltag im Blick behalten. Wann kommt der Pflegedienst, arbeitet er gut mit mir und meinen Assistierenden zusammen? Wann ist welcher Arzttermin? Kann ich wieder Physiotherapie beantragen, und wo geht das nochmal? Muss ich diese Woche noch eine Überweisung tätigen?

Es gibt viele Themen, der Case Manager hilft Ihnen, an das Wichtigste zu denken.

Muss ich mein gespartes Geld einsetzen, wenn ich Assistenz-Leistungen in Anspruch nehmen möchte?

Alle Menschen mit einer wesentlichen Beeinträchtigung haben ein Recht auf Teilhabeleistungen und damit auf Assistenz. Und in den allermeisten Fällen müssen Sie nicht ihr privates Geld dafür einsetzen. Falls Sie zum Beispiel einen Pflegegrad haben, können Sie den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Assistenz verwenden. Und wenn das nicht ausreicht, bezahlt der Kostenträger, zum Beispiel der LWV, bei Bedarf Assistenz.

Alles hängt davon ab, welche Art und Umfang von Assistenz Sie genau brauchen. Das können wir gerne besprechen.

Was ist der Unterschied zwischen Betreutem Wohnen und einer gesetzlichen Betreuerin oder einem gesetzlichen Betreuer?

Das Betreute Wohnen erledigt vieles mit Ihnen zusammen. Wir können zur Ärztin oder zum Arzt mitgehen, Sie beim Einkaufen begleiten und Sie in der Wohnung besuchen, um Post zu besprechen. Vielleicht ärgern Sie sich auch gerade über jemanden, dann können Sie das auch mit uns besprechen.

Die gesetzliche Betreuungsperson wird vom Amtsgericht eingesetzt, um Ihnen zum Beispiel bei Finanzen oder Behördenangelegenheiten zu helfen. Das Gericht legt fest, wie lange diese Betreuung gehen soll.

Kann ich eine Assistentin oder einen Assistenten ablehnen, wenn ich nicht mit ihr oder ihm zurechtkomme?

Ja. Es ist ganz wichtig, dass Sie sich mit ihrem Team wohlfühlen.

Besprechen Sie das mit Ihrem Case Manager, er findet mit Ihnen heraus, wo genau das Problem liegt. Und kann Ihnen auch eine andere Assistenz vorstellen, falls sie wechseln möchten.

Ich möchte meine Verwandten in einer anderen Stadt besuchen, kann eine Assistentin oder ein Assistent mich dorthin begleiten?

Ja. Ob Sie Ihre Assistenz an Ihrem Wohnort oder woanders in Deutschland einsetzen, ist dabei egal.

Ich möchte umziehen, wie finde ich meine neue, barrierefreie Wohnung?

Wir besprechen gerne mit Ihnen, wo genau Sie hinziehen möchten oder wie die Wohnung sein soll. Dann stellen wir vielleicht einen Antrag bei der Wohnungsvermittlung, damit Sie Aussicht auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Meistens muss man dann länger warten. Die IFB-Stiftung bietet deshalb auch selbst barrierefreie Wohnungen an, an all unseren Bürostandorten.